Das niederländische BRP-Anmeldeformular ausfüllen
Mit der Ersteintragung (eerste inschrijving) werden Sie in die Personenregister-Datenbank (BRP) der niederländischen Gemeinde eingetragen, in der Sie wohnen, und erhalten eine Bürgerservicenummer (BSN). Sie melden sich innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft persönlich an, wenn Sie voraussichtlich mehr als 4 Monate in den Niederlanden leben.
Zuletzt mit dem offiziellen Formular abgeglichen:
- Formular
- BRP
- Ausgabe
- Aangifte eerste inschrijving, art. 2.38 Wet BRP
- Herausgegeben von
- Gemeente (Burgerzaken)
- Sprache des Formulars
- Nederlands
- Wo es abgegeben wird
- Bei der Gemeinde (gemeente), in der Sie wohnen, meist beim Bürgeramt (Burgerzaken), mit Termin
- Frist
- Innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft in den Niederlanden (Art. 2.38 des Gesetzes über die Personenregister-Datenbank, Wet BRP)
- Was Sie mitbringen
- Einen gültigen Pass oder Personalausweis, Ihren Aufenthaltstitel oder Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, falls nötig, einen Wohnungsnachweis und ausländische Urkunden im Original, etwa die Geburtsurkunde
- Kosten
- Kostenlos
- Bußgeld
- Ein Verwaltungsbußgeld von bis zu 325 €, wenn Sie Ihre Meldepflichten nicht erfüllen
- Was Sie erhalten
- Eine BSN, meist per Brief; mehrere große Gemeinden nennen eine Bearbeitungszeit von bis zu 4 Wochen
Was dieses Formular ist
Wer voraussichtlich mindestens zwei Drittel der nächsten sechs Monate in den Niederlanden lebt, muss sich nach Artikel 2.38 des Gesetzes über die Personenregister-Datenbank (Wet basisregistratie personen, Wet BRP) bei der Gemeinde anmelden, in der er wohnt. Die Regierung fasst es einfach: mehr als 4 Monate heißt anmelden. Ihre Daten kommen in die Personenregister-Datenbank (Basisregistratie Personen, BRP), und Sie erhalten eine Bürgerservicenummer (burgerservicenummer, BSN), die Sie für Arbeit, Bankkonto, Krankenversicherung und Steuern brauchen.
Ein einheitliches landesweites Formular gibt es nicht. Jede Gemeinde regelt das Verfahren selbst: Manche, etwa Rotterdam, geben Ihnen ein Formular, das Sie ausgefüllt zum Termin mitbringen; andere stellen dieselben Fragen am Schalter oder online. Die Fragen folgen dem Gesetz und sind daher überall ähnlich: wer Sie sind, Ihr Familienstand, wann Sie angekommen sind, wo Sie wohnen, Ihre Kinder, Eltern und Ehen.
Diese Anleitung folgt Wortlaut und Reihenfolge des Rotterdamer Formulars „Aangifte eerste inschrijving in de Basisregistratie Personen (BRP) vanuit het buitenland“, das auch Nachbargemeinden verwenden. Ist das Formular Ihrer Gemeinde anders aufgebaut, suchen Sie die gleiche Frage. Welche Unterlagen Ihre Gemeinde verlangt, steht auf ihrer Website.
Wer es ausfüllen muss
Sie machen eine Ersteintragung, wenn:
- Sie aus dem Ausland in die Niederlande ziehen und voraussichtlich mehr als 4 Monate hier leben, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
- Sie noch nie als Einwohner in der BRP eingetragen waren.
- Sie Elternteil oder Vormund eines Kindes unter 16 Jahren sind, das mit Ihnen zieht: Sie melden das Kind an, und das Kind kommt mit.
Sie brauchen dieses Formular nicht, wenn:
- Sie weniger als 4 Monate bleiben: Dann können Sie sich als Nichteinwohner im RNI eintragen lassen.
- Sie schon einmal als Einwohner eingetragen waren und zurückkehren: Die meisten Gemeinden haben dafür ein eigenes Verfahren zur Wiederanmeldung.
- Sie bereits in den Niederlanden wohnen und umziehen: Das ist eine Adressänderung, die Sie von 4 Wochen vor bis 5 Tage nach dem Umzug melden.
Anleitung Feld für Feld
Angaben zur Person
| Auf dem Formular | Was es bedeutet | So füllen Sie es aus |
|---|---|---|
| Achternaam | Ihr Familienname. | Schreiben Sie den Familiennamen wie in Ihrem Pass und Ihrer Geburtsurkunde, mit allen Namensteilen. Die Gemeinde gleicht ihn mit Ihren Dokumenten ab. |
| Heeft u eerder een andere achternaam gehad? | Ob Sie je einen anderen Familiennamen hatten, und warum. | Kreuzen Sie Nee (nein) an, wenn sich Ihr Name nie geändert hat. Sonst Ja, door erkenning (durch Anerkennung durch einen Elternteil), Ja, door huwelijk/geregistreerd partnerschap (durch Ehe oder eingetragene Partnerschaft) oder Ja, andere reden (anderer Grund) und tragen Sie den Grund ein. |
| Voornamen | Alle Ihre Vornamen. | Schreiben Sie jeden Vornamen vollständig, in der Reihenfolge Ihrer Geburtsurkunde oder Ihres Passes. Kürzen Sie nicht und lassen Sie keinen weiteren Vornamen weg. |
| Man / Vrouw | Ihr Geschlecht. | Kreuzen Sie Man (männlich) oder Vrouw (weiblich) an, wie in Ihrem Pass eingetragen. |
| Geboortedatum | Ihr Geburtsdatum. | Schreiben Sie Tag, Monat und Jahr wie in Ihrem Pass, zum Beispiel 03-07-1990 für den 3. Juli 1990. |
| Geboorteplaats | Der Ort, an dem Sie geboren sind. | Schreiben Sie den Ort wie in Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrem Pass. |
| Geboorteland | Das Land, in dem Sie geboren sind. | Schreiben Sie das Land wie in Ihrer Geburtsurkunde oder Ihrem Pass. |
| Nationaliteit | Ihre Staatsangehörigkeit. | Geben Sie alle Staatsangehörigkeiten an. Die Gemeinde trägt sie nach Ihrem Pass oder einem anderen Nachweis ein; bringen Sie daher den Pass jedes Landes mit. |
| Burgerlijke staat | Ihr heutiger Familienstand. | Kreuzen Sie eines an: Geen huwelijk/geregistreerd partnerschap/ongehuwd (nie verheiratet, keine eingetragene Partnerschaft), Gehuwd (verheiratet), Geregistreerd partner (eingetragene Partnerschaft), Gescheiden (geschieden), Gescheiden geregistreerd partner (eingetragene Partnerschaft aufgelöst) oder Weduwstaat (verwitwet). Bringen Sie die Urkunde mit, die das belegt. |
| Heeft u een burgerservicenummer (BSN)? Namelijk (8 of 9 cijfers) | Ob Sie bereits eine niederländische Bürgerservicenummer haben. | Die meisten Neuankömmlinge kreuzen Nee (nein) an. Waren Sie früher als Nichteinwohner (RNI) eingetragen, haben Sie schon eine BSN: Kreuzen Sie Ja an und schreiben Sie die 8 oder 9 Ziffern. |
| Telefoonnummer (10 cijfers) | Eine Telefonnummer, unter der die Gemeinde Sie erreicht. | Geben Sie eine Nummer an, unter der Sie tagsüber erreichbar sind. Das Formular sieht eine niederländische Nummer mit 10 Ziffern vor. |
| E-mail (uwnaam@voorbeeld.nl) | Ihre E-Mail-Adresse. | Geben Sie eine Adresse an, die Sie oft lesen; die Gemeinde kann sie für Ihre Anmeldung nutzen. |
Aufenthalt und Adresse
| Auf dem Formular | Was es bedeutet | So füllen Sie es aus |
|---|---|---|
| Datum van aankomst in Nederland | Der Tag, an dem Sie in die Niederlande gekommen sind, um hier zu leben. | Schreiben Sie das Datum, an dem Sie tatsächlich angekommen sind, um zu bleiben. Die 5-Tage-Frist zählt ab diesem Tag. |
| Heeft u eerder in Nederland ingeschreven gestaan? (vanaf het jaar) | Ob Sie je in einer niederländischen Gemeinde eingetragen waren. | Kreuzen Sie Nee (nein) an, wenn es das erste Mal ist. Haben Sie schon einmal in den Niederlanden gelebt, kreuzen Sie Ja an und tragen das Jahr ein, in dem Ihre Eintragung begann; die Gemeinde behandelt es dann eventuell als Wiederanmeldung. |
| In welk land woonde u hiervoor? | Das Land, in dem Sie direkt vor dem Umzug gelebt haben. | Schreiben Sie das Land, in dem Sie zuletzt gelebt haben; es ist nicht immer Ihr Geburts- oder Staatsangehörigkeitsland. |
| Op welk adres verblijft u in Rotterdam? / Postcode | Ihre Adresse in der Gemeinde, in der Sie jetzt wohnen. Jede Gemeinde druckt hier ihren eigenen Namen. | Schreiben Sie Straße, Hausnummer mit Buchstabe oder Zusatz und Postleitzahl genau wie im Miet- oder Kaufvertrag. Sie melden sich dort an, wo Sie tatsächlich wohnen. |
| Woont u bij iemand in? (Ja, met / Nee) | Ob Sie bei jemand anderem wohnen. | Kreuzen Sie Ja an und tragen Sie den Namen des Hauptbewohners (hoofdbewoner) ein, wenn Sie bei jemandem wohnen, der dort schon eingetragen ist, etwa einem Familienmitglied oder Zimmervermieter. Kreuzen Sie Nee an, wenn die Wohnung Ihnen gehört oder Sie sie selbst mieten. |
| Hoe lang denkt u in Nederland te blijven? | Wie lange Sie voraussichtlich in den Niederlanden leben. | Geben Sie Ihre ehrliche Erwartung an, etwa die Dauer Ihres Vertrags, Studiums oder Aufenthaltstitels. Daran zeigt sich, ob Sie sich als Einwohner anmelden müssen (mehr als 4 Monate). |
Kinder, Eltern und Ehen
| Auf dem Formular | Was es bedeutet | So füllen Sie es aus |
|---|---|---|
| Wonen uw kinderen in deze gemeente? | Ob Sie Kinder haben, die in dieser Gemeinde wohnen. | Kreuzen Sie Nee (nein) oder Ja (ja) an. Bei Ja füllen Sie den Teil zu den Kindern unten aus. |
| Kind(eren): Achternaam, Voornamen, Geboortedatum, Geboorteplaats, Geboorteland, Inwonend | Angaben zu jedem Ihrer Kinder und ob es bei Ihnen wohnt. | Tragen Sie für jedes Kind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und -land ein und kreuzen Sie Inwonend Ja an, wenn es an Ihrer Adresse wohnt. Kinder, die mit Ihnen ziehen, kommen ebenfalls zum Termin, mit Pass und Geburtsurkunde. |
| Gegevens van uw ouders (Moeder - Meisjesnaam / Vader) | Angaben zu Ihrer Mutter und Ihrem Vater. | Tragen Sie für jeden Elternteil den Familiennamen (bei der Mutter den Geburtsnamen, meisjesnaam), die Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und -land sowie den Wohnort ein. Übernehmen Sie die Angaben aus Ihrer Geburtsurkunde. |
| Huwelijksgegevens: Bent u getrouwd? | Ob Sie zurzeit verheiratet sind. | Kreuzen Sie Nee (nein) oder Ja, met onderstaande persoon (ja, mit der unten genannten Person) an und füllen Sie die Angaben zu Ihrem Ehepartner aus. |
| Achternaam van uw echtgenoot/echtgenote, Woonplaats, Huwelijksdatum, Huwelijksplaats, Huwelijksland | Angaben zu Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau und zur Ehe. | Tragen Sie Familienname, Vornamen, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort und -land Ihres Ehepartners sowie Datum, Ort und Land der Eheschließung ein. Übernehmen Sie die Angaben aus der Heiratsurkunde und bringen Sie sie mit. |
| Eerdere huwelijken: Bent u eerder getrouwd geweest? | Ob Sie früher schon verheiratet waren. | Kreuzen Sie Nee (nein) oder Ja (ja) an. Bei Ja füllen Sie für jede frühere Ehe eine Spalte aus: Angaben zum früheren Ehepartner und Datum, Ort und Land der Eheschließung. |
| Huwelijk ontbonden door (Echtscheiding / Overlijden), datum, plaats en land huwelijksontbinding | Wie und wann eine frühere Ehe endete. | Kreuzen Sie Echtscheiding (Scheidung) oder Overlijden (Tod des Ehepartners) an und tragen Sie Datum, Ort und Land ein. Bringen Sie das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde mit. |
Unterschrift und Unterlagen
| Auf dem Formular | Was es bedeutet | So füllen Sie es aus |
|---|---|---|
| Ondertekening: Datum / Handtekening | Ihre Erklärung, dass alles stimmt, mit Datum und Unterschrift. | Prüfen Sie jede Antwort, tragen Sie das Datum ein und unterschreiben Sie. Mit der Unterschrift erklären Sie, dass die Angaben wahr sind; wer absichtlich falsche Angaben macht, riskiert ein Bußgeld. |
| Huurcontract, koopcontract of toestemming hoofdbewoner (apart document) | Der Nachweis, dass Sie an der Adresse wohnen, den Sie mit dem Formular abgeben. | Bringen Sie Ihren Miet- oder Kaufvertrag mit. Wohnen Sie bei jemand anderem, bringen Sie eine Einverständniserklärung des Hauptbewohners oder Eigentümers mit einer Kopie seines Ausweises mit; viele Gemeinden haben dafür ein eigenes Formular. |
Wichtige Begriffe
| Begriff im Formular | Was er bedeutet |
|---|---|
| Basisregistratie Personen (BRP) | Die Personenregister-Datenbank: das landesweite Register aller Menschen, die in den Niederlanden leben, geführt von den Gemeinden. |
| Eerste inschrijving | Ihre erste Eintragung als Einwohner in die BRP, wenn Sie aus dem Ausland in die Niederlande ziehen. |
| Gemeente | Die Gemeinde: die örtliche Verwaltung Ihres Wohnorts, die Sie einträgt. |
| Burgerservicenummer (BSN) | Bürgerservicenummer: Ihre persönliche Nummer mit 8 oder 9 Ziffern für Behörden, Arbeitgeber, Banken und das Gesundheitswesen. |
| Ingezetene | Einwohner: eine Person, die als in den Niederlanden wohnhaft eingetragen ist. |
| Registratie Niet-Ingezetenen (RNI) | Das Register der Nichteinwohner: für Menschen, die weniger als 4 Monate bleiben, aber eine BSN brauchen. |
| Briefadres | Eine Postanschrift für die Eintragung, wenn Sie keine Wohnadresse haben; ob sie zulässig ist, entscheidet die Gemeinde. |
| Hoofdbewoner | Der Hauptbewohner: die Person, die die Wohnung mietet oder besitzt, in der Sie wohnen. |
| Legalisatie / apostille | Nachweis, dass eine ausländische Urkunde echt ist. Die Apostille ist die einfachere Form zwischen Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. |
| Beëdigd vertaler | Vereidigter Übersetzer: ein in den Niederlanden registrierter Übersetzer, dessen Übersetzungen die Gemeinde annimmt. |
| Erkenning | Anerkennung eines Kindes durch einen Elternteil, meist den Vater; sie kann den Familiennamen des Kindes ändern. |
| Bestuurlijke boete | Ein Verwaltungsbußgeld, das die Gemeinde verhängen kann, wenn Sie Ihre Meldepflichten nicht erfüllen. |
Häufige Fehler
- 1
Mit dem Termin auf eine feste Wohnung warten
Die Frist ist 5 Tage nach der Ankunft, und in großen Städten sind Termine oft erst Wochen später frei. Buchen Sie, sobald Sie Ihre Adresse kennen. Wohnen Sie bei jemandem, melden Sie sich dort mit dessen Einverständnis an.
- 2
Kopien statt Originale mitbringen
Die Gemeinden verlangen ausländische Urkunden im Original. Bringen Sie Geburts- und Heiratsurkunde im Original mit, nicht als Foto oder Kopie.
- 3
Urkunden ohne Legalisation oder Übersetzung
Je nach Land braucht eine Urkunde eine Apostille oder Legalisation, die Sie vor der Abreise besorgen. Urkunden, die nicht auf Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch sind, brauchen eventuell eine beglaubigte Übersetzung.
- 4
Namen, die nicht zum Pass passen
Schreiben Sie jeden Familien- und Vornamen wie in Pass und Geburtsurkunde. Ein fehlender weiterer Vorname oder früherer Familienname führt zu Verzögerungen und späteren Korrekturen.
- 5
Anmeldung an einer Adresse, an der Sie nicht wohnen
Sie melden sich dort an, wo Sie tatsächlich wohnen. Manche Vermieter verbieten die Anmeldung; eine solche Wohnung kann Ihre BSN blockieren, und eine falsche Adresse kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
- 6
Allein kommen, obwohl die Familie mitzieht
Partner und Kinder, die sich anmelden, müssen ebenfalls zum Termin kommen, jeweils mit ihren eigenen Unterlagen.
- 7
Geburtsland und vorheriges Wohnland verwechseln
Geboorteland ist das Land, in dem Sie geboren sind; In welk land woonde u hiervoor? fragt nach dem Land, in dem Sie direkt vorher gelebt haben. Oft sind das verschiedene Länder.
Fragen und Antworten
Wie schnell muss ich mich nach der Ankunft in den Niederlanden anmelden?
Innerhalb von 5 Tagen nach der Ankunft, wenn Sie voraussichtlich mindestens zwei Drittel der nächsten sechs Monate hier leben (mehr als 4 Monate), nach Artikel 2.38 der Wet BRP. Warten Sie auf Ihren Aufenthaltstitel, müssen Sie sich laut Regierung nicht innerhalb dieser 5 Tage anmelden.
Bekomme ich die BSN schon beim Termin?
Das hängt von der Gemeinde ab. Mehrere große Gemeinden, darunter Den Haag, Rotterdam und Utrecht, nennen eine Bearbeitungszeit von meist bis zu 4 Wochen; danach erhalten Sie einen Brief mit Ihrer BSN.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
Einen gültigen Pass oder Personalausweis (kein Führerschein), Ihren Aufenthaltstitel oder Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, wenn Sie nicht Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind, einen Wohnungsnachweis wie den Mietvertrag und ausländische Urkunden im Original, etwa Geburts- und Heiratsurkunde. Prüfen Sie die Liste Ihrer Gemeinde, sie kann mehr verlangen.
Braucht meine Geburtsurkunde eine Apostille?
Das hängt vom ausstellenden Land ab. Manche Urkunden brauchen eine Apostille, andere eine volle Legalisation, und Urkunden aus der EU werden oft so angenommen. Sehen Sie vor der Reise auf NetherlandsWorldwide die Seite für Ihr Land an, denn das wird im Ausstellungsland erledigt.
Was, wenn der Mietvertrag nicht auf meinen Namen läuft?
Sie können sich mit dem Einverständnis des Hauptbewohners oder Eigentümers an der Adresse anmelden, meist mit einer unterschriebenen Erklärung und einer Kopie seines Ausweises. Haben Sie gar keine Wohnadresse, fragen Sie nach einer Postanschrift (briefadres).
Gibt es ein Bußgeld für eine verspätete Anmeldung?
Die Gemeinde kann ein Verwaltungsbußgeld von bis zu 325 € verhängen, wenn Sie Ihre Pflichten nach der Wet BRP nicht erfüllen. Sie kann Sie vorher kontaktieren und auf die Pflicht hinweisen.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein. Die Ersteintragung in die BRP ist kostenlos. Legalisation oder Übersetzung Ihrer Urkunden können Geld kosten.
Ich bleibe weniger als 4 Monate. Was tue ich?
Sie melden sich nicht als Einwohner an. Brauchen Sie eine BSN, etwa zum Arbeiten, können Sie sich in einer der Gemeinden, die das anbieten, als Nichteinwohner im RNI eintragen lassen.
Füllen Sie dieses Formular in Ihrer Sprache aus
Laden Sie das Formular in OtterFill hoch. Es erklärt jede Frage in Ihrer Sprache, trägt Antworten aus Ihren Unterlagen vor und prüft das Formular, bevor Sie es abgeben.
Dieser Ratgeber erklärt ein Formular. Er ist keine Rechts-, Steuer- oder Einwanderungsberatung, und Formulare ändern sich: Lesen Sie vor der Abgabe die offizielle Anleitung.